Den Kindeswillen im Kontext verstehen

Den Kindeswillen im Kontext verstehen

Den Kindeswillen im Kontext verstehen

Kinder sitzen auf der Fensterbank und gucken aus dem Fenster

Das Kind äußert sich

Was ein Kind im Verfahren sagt, ist ein Anfang, kein Ergebnis. Es äußert sich — doch was es meint, zeigt sich erst im Zusammenhang seiner Lage. Diesen Zusammenhang zu erschließen, ist die Aufgabe des Verfahrensbeistands.

Den Willen im Kontext verstehen

Der Kindeswille steht nicht für sich. Er ist verbunden mit Alter und Entwicklungsstand, Bindungen, Bedürfnissen, Loyalitäten und Alltag — und mit dem, was das Kind dabei empfindet. Erst diese Umstände zeigen, worauf sich der Wille des Kindes bezieht.

Einordnen statt übernehmen

Der Verfahrensbeistand nimmt das Kind beim Wort — und zugleich ernst genug, um zu fragen, worauf sich dieses Wort bezieht. Er hält fest, was das Kind sagt und zeigt, und macht verständlich, in welchem Zusammenhang es das tut.

Sich ein eigenes Bild machen

Dazu genügt das Gespräch mit dem Kind allein nicht — ein Kind kann seine Lage oft nicht ganz benennen, und sein Erleben ist mit dem Umfeld verwoben. Der Verfahrensbeistand macht sich deshalb, soweit erforderlich, auch bei Eltern und weiteren Bezugspersonen ein Bild.

Vom Willen zum Interesse

Am Ende steht nicht die bloße Äußerung, sondern das Interesse des Kindes. Der Wille gehört wesentlich dazu, ohne mit ihm identisch zu sein. Je eigenständiger, klarer und beständiger er hervortritt, desto größeres Gewicht kommt ihm in der Abwägung zu — ohne dass er allein entscheidet.

Allein dem Kind verpflichtet

Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht bestellt, nicht von einem Beteiligten beauftragt. Was er einbringt, ist deshalb keine weitere Position der Erwachsenen, sondern eigenständig und allein dem Interesse des Kindes verpflichtet.

Die Perspektive erreicht das Gericht

So macht der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes für das Gericht nachvollziehbar — nicht als Ersatz für den eigenen Eindruck des Gerichts, sondern als eigenständige Perspektive daneben. Das Kind entscheidet nicht über sein Verfahren. Aber es kommt darin vor — mit einer Stimme, die in die Entscheidung eingeht.

Verfahrensbeistand Jakub Mitura

In polnischer und deutscher Sprache.

Adresse Albertsthal 24a | 51766 Engelskirchen

Telefon 01 74-9 79 41 32

E-Mail jakub@mitura.legal

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